Inhalt

Landkreis Oder-Spree gibt klare Regeln zur Umsetzung der Bezahlkarte für Asylsuchende vor

Der Vorstand des Landkreistages Brandenburg, zu dem auch Frank Steffen, Landrat des Landkreises Oder-Spree gehört, hat klare Kriterien für die Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende formuliert. Für unseren Landkreis Oder-Spree bedeutet das folgendes:

  • Künftig sollen alle Geflüchteten, die ihnen zustehenden Leistungen per Bezahlkarte erhalten können. Die sogenannten Analogleistungsempfangenden sollen einbezogen werden. Das sind Geflüchtete, die bislang nach 18, künftig nach 36 Monaten, Sozialleistungen beziehen. Dabei handelt es sich vor allem um Personen, deren Aufenthaltstitel sich beispielsweise in Widerspruchsverfahren befindet.
  • Die Höhe der Barauszahlungen soll auf monatlich 50 Euro begrenzt werden.
  • Die Bezahlkarte soll bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt ausgegeben werden.
  • Die Bezahlkarte soll im August 2024 eingeführt werden.

Landrat Frank Steffen zeigt sich zufrieden über die klaren und einheitlichen Formulierungen: „Die Bezahlkarte für Geflüchtete ist für unseren Landkreis jetzt klar geregelt. In den nächsten Wochen geht es darum, dass für die Einführung der Karte im August, alles gut in unserer Verwaltung vorbereitet ist."

Datum: 18. April 2024